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Hierzu gehört, wie gesagt, die Kraftfahrzeug - Versicherung. Als
erstes wird immer – und sie wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben
– eine Kraftfahrzeug – Haftpflicht - Versicherung für alle Kraftfahrzeuge
vom Kraftfahrzeughalter beim Versicherer beantragt. Haftpflicht
- Versicherung heißt, daß – wenn ich einen Schaden verursache –
dieser den Schaden bezahlt, auch Personenschäden.
Ich erreiche diesen Versicherungsschutz, wenn ich mir eine Doppelkarte
vom Versicherer zuschicken lasse und mit dieser sowie dem Fahrzeug
zum Verkehrsamt fahre. Das Verkehrsamt händigt mir die Kraftfahrzeug
- Kennzeichen aus, die ich am Fahrzeug befestige. Ab sofort bin
ich Haftpflicht versichert.
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Ich bin jetzt richtig und gut mit Papieren ausgestattet undauch
versichert. Wenn ich jetzt bei Eis ein Fahrzeug anfahre, bezahlt
der Versicherer den Schaden am gegnerischen Fahrzeug.
Würde es so eine Einrichtung nicht geben, würde auf den Straßen
Sodom und Gomorra stattfinden. Denn es ist selbstverständlich, daß
für jeden Fahrzeugtyp ein unterschiedlicher Haftpflicht-Versicherungsbeitrag
fällig wird. Ich kann nicht ein Auto mit 80 PS mit einem Ferrari
200 PS – heute kW - vergleichen. Es kommt eben dann auch auf die
Schnelligkeit des Fahrzeuges und die Sicherheit an. Bei den Lastkraftwagen
kommt es auf die Tonnage sowie PS-Stärke an, wieviel befördert werden
muß oder darf.
Es gibt Tarife, die unterscheiden Typklasse, Regionalklasse, Wagnisstärke
(KW) und Hersteller. Es gibt keine Kraftfahrzeugversicherung mehr,
die da einen günstigen Tarif anbieten kann, denn die Straßen und
Autobahnen sind jetzt schon voll und es gibt laufend Stau’s, auch
auf den Nebenstraßen. Die Industrie bzw. Autobauer stellen immer
noch mehr Fahrzeuge her. Es geht also weiter mit den Beiträgen nach
oben.
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