Hierzu gehört, wie gesagt, die Kraftfahrzeug - Versicherung. Als erstes wird immer – und sie wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben – eine Kraftfahrzeug – Haftpflicht - Versicherung für alle Kraftfahrzeuge vom Kraftfahrzeughalter beim Versicherer beantragt. Haftpflicht - Versicherung heißt, daß – wenn ich einen Schaden verursache – dieser den Schaden bezahlt, auch Personenschäden.

Ich erreiche diesen Versicherungsschutz, wenn ich mir eine Doppelkarte vom Versicherer zuschicken lasse und mit dieser sowie dem Fahrzeug zum Verkehrsamt fahre. Das Verkehrsamt händigt mir die Kraftfahrzeug - Kennzeichen aus, die ich am Fahrzeug befestige. Ab sofort bin ich Haftpflicht versichert.

 
Außerdem erhalte ich vom Verkehrsamt den gültigen auf meinen Namen ausgestellten Kraftfahrzeugbrief sowie einen neuen auch auf meinen Namen ausgestellten Kraftfahrzeugschein.

Ich bin jetzt richtig und gut mit Papieren ausgestattet undauch versichert. Wenn ich jetzt bei Eis ein Fahrzeug anfahre, bezahlt der Versicherer den Schaden am gegnerischen Fahrzeug.

Würde es so eine Einrichtung nicht geben, würde auf den Straßen Sodom und Gomorra stattfinden. Denn es ist selbstverständlich, daß für jeden Fahrzeugtyp ein unterschiedlicher Haftpflicht-Versicherungsbeitrag fällig wird. Ich kann nicht ein Auto mit 80 PS mit einem Ferrari 200 PS – heute kW - vergleichen. Es kommt eben dann auch auf die Schnelligkeit des Fahrzeuges und die Sicherheit an. Bei den Lastkraftwagen kommt es auf die Tonnage sowie PS-Stärke an, wieviel befördert werden muß oder darf.

Es gibt Tarife, die unterscheiden Typklasse, Regionalklasse, Wagnisstärke (KW) und Hersteller. Es gibt keine Kraftfahrzeugversicherung mehr, die da einen günstigen Tarif anbieten kann, denn die Straßen und Autobahnen sind jetzt schon voll und es gibt laufend Stau’s, auch auf den Nebenstraßen. Die Industrie bzw. Autobauer stellen immer noch mehr Fahrzeuge her. Es geht also weiter mit den Beiträgen nach oben.